Lizenzvereinbarung

 

Endnutzer Lizenzvereinbarung – EULA

 

Bitte lesen Sie diese EULA sorgfältig durch. Bitte stellen Sie weiter sicher, dass Sie diese Bestimmungen verstanden haben, sofern und bevor Sie Ihre Bestimmungen akzeptieren.

Bitte beachten Sie, dass AEK  Ihnen nur dann die nachfolgend beschriebene Software zur Verfügung stellen kann, wenn Sie als Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Sie“ „Ihnen“ genannt) allen Bestimmungen dieser EULA zustimmen.

Durch klicken auf den Button „ICH STIMME ZU“ oder „JA“, vor dem Beginn des Software-Prozesses oder indem Sie durch sonstige Weise Ihre Zustimmung zum Ausdruck bringen, akzeptieren Sie diese. Diese EULA wird dadurch Vertragsbestandteil des zwischen Ihnen selbst und AEK geschlossenen Vertrags bzw. zwischen AEK  und Ihrem Geschäftsunternehmen, wenn Sie Unternehmer sind.

 

Sollten Sie die nachfolgenden Bestimmungen nicht akzeptieren, klicken Sie bitte auf „Abbrechen“, „nein“ oder „Fenster schließen“.
 

VERTRAGSBESTIMMUNGEN

Diese EULA betrifft die Einräumung einer Lizenz für Software und jede zugehörige Dokumentation durch AEK   an Sie. Diese EULA gilt auch für alle Updates und Upgrades, soweit AEK  Ihnen nach der Installation der Software Updates und/oder Upgrades zur Verfügung stellt.

 

  1. Begriffsbestimmungen

 

  • Automatische Verlängerung – bezeichnet eine Funktion für die Erneuerung einer Lizenz am Ende der Lizenzdauer, ohne dass es eines weiteren Hinweises bedarf.
  • AEK – AEK Service – Allgemeine technische Dienstleistungen ,Online Marketing, Mecklenburgerstr.22, 47829 Krefeld, Deutschland.
  • Computer – bezeichnet jedes Gerät, das Daten mit Hilfe einer programmierbaren Rechenvorschrift verarbeiten kann.
  • Dokumentation – bezeichnet schriftliche Materialien, in gedruckter oder elektronischer Form, die die Funktionen der Software und/oder der Updates und Upgrades beschreiben und die dazu dienen, Sie bei der effektiven Nutzung der Software, der Updates und/oder Upgrades zu unterstützen. Eine solche Dokumentation ändert nicht die Bestimmungen dieser EULA oder ihrer zugehörigen Geschäftsbedingungen.
  • Entgelt – bezeichnet den Preis oder die Lizenzgebühr für Software von AEK .
  • Kunde – bezeichnet einen Verbraucher und/oder Unternehmer.
  • Lizenz – bezeichnet Ihr Recht zur Nutzung der Software gemäß dieser EULA. Die Lizenz legt die Art und den Umfang Ihres Rechts zur Nutzung der Software fest. Für diejenige Software, für die ein Update-Service zur Verfügung gestellt wird, umfasst die Lizenz zudem Ihr Recht auf Erhalt regelmäßiger Updates/Upgrades für die bereitgestellte Software während der Lizenzdauer.
  • Lizenzdauer – bezeichnet den Zeitraum, für den die Lizenz für die Software eingeräumt wird. Die Lizenzdauer beginnt, sobald Sie die Software über den Download bezogen haben.
  • Mehrfachnutzung – bezeichnet die zeitgleiche Speicherung und jede sonstige zeitgleiche Nutzung der Software auf mehreren Computern sowie jede Nutzung solcher Datenbank
  • Software – bezeichnet die 3D-Datein die AEK  zur Verfügung stellt und für die AEK Ihnen eine Lizenz erteilt hat.
  • Unternehmer – bezeichnet eine rechtsfähige natürliche Person, juristische Person oder Personengesellschaft, die bei der Bestellung oder dem Erhalt der Software von AEK in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen oder sonstigen Tätigkeit außerhalb des persönlichen oder familiären Gebrauchs handelt.
  • Updates und Upgrades – bezeichnet die Aktualisierung der Software. Die Klassifizierung der Aktualisierung als Update oder Upgrade liegt im alleinigen Ermessen von AEK.
  • Update-Service – bezeichnet die laufende Aktualisierung der Datenbank durch Updates und/oder Upgrades und die Zurverfügungstellung dieser Updates und Upgrades an Sie durch AEK. Manche Datenbanken erfordern den Update-Service zur funktionalen Nutzung. AEK kann Leistungen im Rahmen seines Update-Services nach alleinigem Ermessen als Update oder Upgrade zur Verfügung stellen.
  • Verbraucher – bezeichnet eine natürliche Person, der Datenbanken zur persönlichen Nutzung zur Verfügung gestellt wird.
  • Vertriebspartner – bezeichnet einen Kunden, dem die Datenbank ausdrücklich zum Zweck des Weiterverkaufs zur Verfügung gestellt werden.

 

 

  1. Eigentumsrechte

 

Die Datenbank ist durch internationale Urheberrechtsgesetze, -verträge und andere Gesetze geschützt. AEK besitzt und behält alle Rechte, das Eigentum und alle Ansprüche an der Software, einschließlich aller Urheberrechte, Patente, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Marken und sonstiger geistiger Eigentumsrechte. Diese EULA überträgt Ihnen kein Eigentum an der Software. Mit Ausnahme der in Paragraph 3  bezeichneten Rechte erwerben Sie keinerlei Rechte an der Software.

 

 

  1. Lizenzerteilung

 

  • Hiermit erteilt AEK Ihnen eine nicht-ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software vorbehaltlich etwaiger Beschränkungen, die in dieser EULA enthalten sind.
  • Bei Software, für die von AEK Updates und Upgrades zur Verfügung gestellt werden, umfasst Ihre Lizenz das Recht auf Erhalt und Nutzung von Updates und Upgrades während der Lizenzdauer. Bei Software, für die keine Updates oder Upgrades von AEK erhältlich sind, dürfen Sie nur diejenige Version der Software benutzen, die Sie für die Lizenzdauer bezahlt haben.
  • Für Ihre Lizenz gilt deutsches Recht. Sollten Sie Unternehmer sein, liegt der ausschließliche Gerichtsstand am eingetragenen Sitz von AEK.  AEK behält sich das Recht vor, den Kunden an seinem Geschäftssitz zu verklagen.

 

  1. Nutzungsbestimmungen

 

  • Durch diese EULA werden Ihre Rechte nach §§ 69c Nr.3, 69d Abs. 2 und 3 und 69e des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) nicht eingeschränkt. Die Software darf nicht vervielfältigt, weitergegeben oder dekompiliert (d.h. in den Quellcode rückübersetzt) werden, sofern dies nicht ausdrücklich durch diese EULA oder durch ein Gesetz erlaubt ist. Falls Sie das Computerprogramm zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren (nachfolgend „Dekompilierung“ genannt) möchten, um eine Interoperabilität mit anderen Computerprogrammen zu erreichen, sofern dies gesetzlich erlaubt ist, haben Sie AEK vor der Dekompilierung des Computerprogramms zu kontaktieren und die Bereitstellung der für das Erreichen einer solchen Interoperabilität erforderlichen Informationen anzufordern. Stellt AEK diese Informationen bezüglich der Interoperabilität ohne schuldhaftes Zögern zur Verfügung, sind Sie nicht zur Dekompilierung des Computerprogramms berechtigt.
  • Die Nutzung von Software, für die nach den jeweiligen Produktinformationen keine besonderen Lizenzen für eine Mehrfachnutzung erhältlich sind, ist auf einen Computer beschränkt. Zu diesem Zweck können Sie jeden verfügbaren Computer nutzen, der die Systemanforderungen erfüllt und für den die Lizenz erteilt wurde. Sollten Sie den Computer wechseln, muss die Software vor ihrer Neuinstallation auf einem anderen Computer von dem Computer, auf dem sie zuvor installiert war, entfernt werden. Für Software, deren Produktinformationen besondere Lizenzen für eine Mehrfachnutzung vorsehen, ist die Mehrfachnutzung nur in dem Umfang zulässig, in dem Sie die entsprechende Art oder Anzahl von Lizenzen erworben und von AEK erhalten haben.
  • Es ist Ihnen nicht erlaubt, und Sie dürfen keiner anderen Person gestatten:
  • Irgendeinen Teil der Software zu kopieren (außer zu Sicherungszwecken), unterzulizenzieren, zu vermieten, zu verleihen oder zu verleasen. Wenn Sie die Software auf einem anderen Computer verwenden wollen, müssen Sie das Programm von Ihrem derzeitigen Computer löschen, bevor Sie es auf dem anderen Computer installieren;
  • Die Software ganz oder teilweise zu verändern oder abgeleitete Werke zu schaffen, die ganz oder teilweise auf der Software basieren.
    AEK übernimmt keine Haftung für eigenverantwortliche Manipulationen an der Software durch den Kunden;
  • Eigentümerkennzeichnungen, Seriennummern, Beschriftungen oder Kopierschutzfunktionen von der Software zu entfernen;
  • die Software in Bereichen mit besonderem Risiko zu verwenden, die einen fehlerfreien Dauerbetrieb relevanter Systeme erfordern und in denen ein Ausfall der Software zu einer unmittelbaren Gefahr für Leben, Körper oder Gesundheit oder zu erheblichen Sach- oder Umweltschäden führen kann (Tätigkeiten mit hohem Risiko und Tätigkeiten mit hoher Verfügbarkeit, insbesondere der Betrieb von Kernkraftanlagen, Waffensystemen, Flugnavigations- oder Flugkommunikationssystemen, lebenserhaltender Systeme oder Geräte, Maschinen- und Produktionsprozessen in der Herstellung von Pharmazeutika und Lebensmitteln). AEK gewährleistet oder garantiert nicht, dass die Software für den Gebrauch in Bereichen mit besonderem Risiko geeignet ist.
  • AEK behält sich alle Rechte vor, um eine unbefugte Nutzung der Software Ihrerseits zu untersagen oder zu stoppen, insbesondere Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz. Eine unbefugte Nutzung Ihrerseits kann zu strafrechtlicher Verfolgung gemäß den einschlägigen Gesetzen führen. Die Bestimmungen dieses Paragraphen 4.c) über die Vervielfältigung und Offenlegung gelten ebenso für etwaige Benutzerhandbücher und andere Unterlagen, die die von AEK zur Verfügung gestellte Software betreffen.

 

  1. Ihre Pflichten

 

Das Bereithalten einer funktionsfähigen Hardware- und Softwareumgebung für die Software liegt allein in Ihrer Verantwortung. Des Weiteren sind Sie allein für regelmäßige Datensicherungen Ihres EDV-Systems verantwortlich.

 

  1. Gewährleistung und Gewährleistungsausschluss

 

  • Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, entspricht die von AEK zur Verfügung gestellte Software dem aktuellen Stand der Technik. AEK gewährleistet nicht, dass die Software nach diesem Vertrag für Zwecke geeignet ist, die über die Erfüllung der Vertragspflichten von AEK hinausgehen.
  • Sie werden darauf hingewiesen, dass sich nach dem aktuellen Stand der Technik trotz größter Gewissenhaftigkeit und Sorgfalt Programmfehler nicht mit 100%iger Sicherheit ausschließen lassen, und dass es nicht möglich ist, Software zu entwickeln, die jeden vorhandenen Virus oder jede vorhandene sonstige Malware entdeckt.
  • Wenn Sie ein Unternehmer sind und AEK Ihnen die Software gegen Bezahlung und für unbegrenzte Dauer zur Verfügung gestellt hat, so werden Mängel an der Software von AEK wie folgt beseitigt, sofern Sie AEK den jeweiligen Mangel gemäß § 377 des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) angezeigt haben:
  • Angezeigte Mängel werden nach Wahl von AEK durch Behebung des Mangels („Nachbesserung“) oder Bereitstellung einer mangelfreien Software („Ersatzlieferung“) beseitigt. Die Kosten dieser Mängelbeseitigung trägt AEK.
  • Können die Mängel der Software nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt werden, oder können die Nachbesserung und Ersatzlieferung aus anderen Gründen als fehlgeschlagen gelten, so können Sie nach Ihrer Wahl das Entgelt mindern oder – wenn die Mängel nicht unerheblich sind – vom Vertrag zurücktreten.
  • Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die Ihnen aufgrund derartiger Mängel zustehen, werden ausschließlich durch Paragraph 11 geregelt.
  • Wenn AEK Ihnen die Software gegen Bezahlung, jedoch für eine begrenzte Dauer zur Verfügung gestellt hat, werden Mängel an der Software durch AEK innerhalb einer angemessenen Frist nach Anzeige des Mangels beseitigt. Die Mängelbeseitigung erfolgt, nach Wahl von AEK, durch kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ihr Recht auf Minderung des Entgeltes für den Zeitraum, in dem der Mangel besteht, bleibt unberührt. Sie sind nur dann zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrags wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs berechtigt, wenn AEK ausreichend Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist.
  • Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung gilt nur dann als fehlgeschlagen, wenn AEK ausreichend Gelegenheit zur Durchführung einer Nachbesserung oder Ersatzlieferung gegeben wurde, ohne dass diese das gewünschte Ergebnis erzielt hat, oder wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung in ungerechtfertigter Weise von AEK verweigert wurde. Ist die Mängelbeseitigung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung für AEK mit nicht vertretbaren Kosten verbunden, kann AEK die Mängelbeseitigung verweigern und Sie auf Ihr Recht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Kündigung des Vertrags verweisen.
  • In keinem Fall sind Sie berechtigt, in Bezug auf Mängel den Quellcode für die Software zu verlangen.
  • Sie haben AEK unverzüglich zu unterrichten, wenn ein Dritter Ihnen gegenüber Ansprüche aus einer Verletzung geistiger Eigentumsrechte durch die Software („Rechtsmangel“) geltend macht. Sofern diesbezügliche Informationen vorhanden sind, sei es in schriftlichen Dokumenten, in Korrespondenz oder in sonstiger Form, haben Sie AEK diese unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Im Falle rechtmäßiger Ansprüche Dritter stellt AEK Sie von den Kosten, die durch die Geltendmachung dieser Ansprüche Dritter entstanden sind (darin eingeschlossen angemessene Anwaltskosten, beschränkt – sofern anwendbar – auf die Honorare nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) frei. Des Weiteren ist die Haftung von AEK für entgangenen Gewinn infolge solcher Rechtsmängel auf das Fünffache des Entgeltes beschränkt, es sei denn, die Mängel wurden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von AEK verursacht.
  • Wenn Sie ein Unternehmer sind und die Software für eine unbegrenzte Dauer zur Verfügung gestellt wurde, erlöschen ihre Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln der Software ein Jahr nach Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist, außer bei vorsätzlichem Verhalten von AEK. Die gesetzliche Verjährungsfrist nach § 479 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bleibt hiervon unberührt.

 

  1. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

 

Ungeachtet der rechtlichen Natur des betreffenden Anspruchs gelten für Ihre Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen folgende Regelungen:

  • AEK haftet für alle Schäden, die Ihnen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens von AEK oder durch eine schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit entstehen, für die AEK eine Garantie übernommen hat oder für die AEK nach dem Produkthaftungsgesetz haftet. In allen anderen Fällen ist die Schadenersatzpflicht von AEK auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt. Wesentliche Pflichten sind nur solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Erfüllung Sie vertrauen dürfen. Die Haftung von AEK für Datenverlust ist auf die typischen, für die Wiederherstellung erforderlichen Aufwendungen beschränkt, die normal und üblich sind, wenn Sicherungskopien erstellt wurden. Es wird auf Ihre Pflicht zur regelmäßigen Datensicherung gemäß Paragraph 5 verwiesen.
  • Im Falle einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch AEK ist die Haftung von AEK auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden beschränkt.
  • Eine verschuldensunabhängige Haftung der AEK für bei Abschluss dieser EULA bestehende Mängel gemäß § 536a Abs.1 BGB wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Bezug auf alle Vertreter von AEK, insbesondere in Bezug auf ihre Geschäftsführer, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

 

 

  1. Datenschutz

 

Durch Abschluss dieser EULA stimmen Sie der Geltung der Datenschutzrichtlinie in ihrer jeweils gültigen Fassung zu, wie sie unter
https://shop.cad-normteile.de/impressum/ einzusehen ist.

 

 

  1. Verschiedenes

 

  • Diese EULA legen alle Ihre Rechte zur Nutzung der Software fest und bilden die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien. Diese EULA setzen alle anderen Mitteilungen, Zusicherungen oder Werbeaussagen in Bezug auf die vertragsgegenständliche Software außer Kraft.
  • Ein Verzicht auf Bestimmungen dieser Vereinbarung gilt nur dann als erfolgt, wenn eine schriftliche, von einem bevollmächtigten Vertreter von AEK unterzeichnete Verzichtserklärung vorliegt.
  • Wird die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser EULA festgestellt, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser EULA uneingeschränkt wirksam. Soweit eine ansonsten unwirksame Bestimmung so ausgelegt werden kann, dass sie wirksam ist, ist sie auf diese Weise auszulegen.
  • Alle nicht ausdrücklich in dieser EULA festgelegten Rechte bleiben von AEK vorbehalten.
  • Die beschreibenden Überschriften in dieser EULA wurden der leichteren Lesbarkeit wegen eingefügt, und die Auslegung dieser EULA wird durch sie nicht eingeschränkt oder auf sonstige Weise berührt.
  • Sie dürfen Ihre Rechte aus dieser EULA nicht ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der AEK abtreten.

 

 

AEK Service, Allgemeine technische Dienstleistungen, Online Marketing, 47829 Krefeld, Deutschland

 

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